Allgemeine Geschäfts­bedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTS­BEDINGUNGEN

1)      Gel­tungs­be­reich:

Die­se all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für die Durch­füh­run­gen von Lebens­be­ra­tungs­leis­tun­gen wie Rück­füh­run­gen / Reinkar­na­ti­on, Hypnose‑, Coa­ching- und Semi­nar-Maß­nah­men durch den Leis­tungs­brin­ger (in der Fol­ge „Leis­tungs­er­brin­ger bzw. Ver­an­stal­ter“ genannt), soweit zwin­gen­de gesetz­li­che Vor­schrif­ten nichts ande­res bestim­men. Mit der Ter­min­ver­ein­ba­rung und/oder Semi­nar­an­mel­dung erkennt der Auftraggeber/Kunde die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen des Ver­an­stal­ters ver­bind­lich an. Alle wei­te­ren Leis­tun­gen wie Reinkar­na­ti­ons-Hyp­no­se, ande­re Anwen­dun­gen der Hyp­no­se zB. Fan­ta­sie-Rei­sen und das Hyp­no­se-Coa­ching oder das Trai­ning der spi­ri­tu­el­le Bewusst­seins­ent­wick­lung wer­den in der Fol­ge als „Lebens­be­ra­tung“ genannt.

2)      Den nach­fol­gen­den Bestim­mun­gen ent­ge­gen­ste­hen­de oder abwei­chen­de Geschäfts­be­din­gun­gen des Teil­neh­mers fin­den kei­ne Anwen­dung. Sie gel­ten auch dann aus­schließ­lich, wenn der Ver­an­stal­ter in Kennt­nis ent­ge­gen­ste­hen­der oder von den nach­fol­gen­den Geschäfts­be­din­gun­gen abwei­chen­der Bedin­gun­gen des Teil­neh­mers die Leis­tung vor­be­halt­los aus­führt oder der Kun­de  erklärt, nur zu sei­nen Bedin­gun­gen abschlie­ßen zu wol­len.

3)      Ver­trags­part­ner:

Ver­trags­part­ner ist: Edel­gard Chris­ti­na Bau­mann – Meta­mor­pho­sic, Nie­der­d­on­ker­str. 40, 41564 Kaarst, Deutsch­land (im Fol­gen­den „Ver­an­stal­ter“ genannt)

4)      Dem Ethik­ko­dex des Dach­ver­bands Geis­ti­ges Hei­len e.V. fol­gend stel­le ich weder Dia­gno­sen noch gebe ich Heil­ver­spre­chen ab. Die geis­tig-see­li­sche Unter­stüt­zung und ange­streb­te posi­ti­ve geis­ti­ge Ver­än­de­rung, die ich über mei­ne Lebens­be­ra­tung und Semi­na­re anbie­te, kann eigen­stän­dig oder als Ergän­zung zu medi­zi­ni­schen The­ra­pien ange­wandt wer­den. Sie steht nicht in Kon­kur­renz zur klas­si­schen Schul­me­di­zin oder ande­ren ganz­heit­li­chen the­ra­peu­ti­schen Ange­bo­ten. Es stellt kei­nen Ersatz für eine Bera­tung und Behand­lung durch einen Arzt oder Heil­prak­ti­ker dar. Jeder Hil­fe­su­chen­de ist des­halb aus­drück­lich auf­ge­for­dert, lau­fen­de Behand­lun­gen nicht zu unter­bre­chen oder zu been­den, und künf­tig not­wen­di­ge Behand­lun­gen weder auf­zu­schie­ben noch zu unter­las­sen. Er ist für sei­ne Hand­lun­gen und Erfah­run­gen selbst ver­ant­wort­lich.

5)      Anmel­dung:

a)      Anmel­dun­gen zu Semi­na­ren müs­sen schrift­lich oder in Text­form  erfol­gen (per Post, per Anmel­de­for­mu­lar auf der Website/oder E‑Mail) und wer­den erst rechts­wirk­sam, wenn sie vom Ver­an­stal­ter schrift­lich bestä­tigt wer­den. Die Buchung ist für den Teil­neh­mer rechts­ver­bind­lich. Bei Semi­na­ren mit begrenz­ter Teil­neh­mer­zahl wer­den die Anmel­dun­gen in der Rei­hen­fol­ge ihres Ein­gangs berück­sich­tigt. Ein gene­rel­ler Anspruch zur Teil­nah­me besteht nicht, falls das Semi­nar aus­ge­bucht ist. Der Ver­an­stal­ter behält sich die Zulas­sung zur Teil­nah­me im Ein­zel­fall vor. Die Daten der Teil­neh­mer wer­den für inter­ne Zwe­cke elek­tro­nisch ver­ar­bei­tet. Die mit der Anmel­dung ein­her­ge­hen­den Daten wer­den unter Beach­tung der Daten­schutz­be­stim­mun­gen gespei­chert.

b)      Anmel­dun­gen zu per­sön­li­chen Lebens­be­ra­tungs­the­men wie Rückführung/Reinkarnation oder ande­re Hyp­no­se-Anwen­dun­gen bedür­fen zumin­dest der münd­li­chen Abspra­che und Ter­min­be­stä­ti­gung.

6)      Zah­lungs­ver­ein­ba­rung:

a)      Semi­na­re: Mit der Zusen­dung der Anmel­de­be­stä­ti­gung per E‑Mail erfolgt auch die Zusen­dung der Zah­lungs­auf­for­de­rung. Die Teil­nah­me­ge­bühr ist bis 14 Tage vor Semi­nar­be­ginn auf das Kon­to des Ver­an­stal­ters zu beglei­chen. Bei kurz­fris­ti­gen Anmel­dun­gen inner­halb von 14 Tagen vor Semi­nar­be­ginn ist die Zah­lung direkt nach Erhalt der Zah­lungs­auf­for­de­rung zu leis­ten. Nur vor Semi­nar­be­ginn ein­ge­gan­ge­ne Zah­lun­gen berech­ti­gen zur Semi­nar­teil­nah­me. Abwei­chen­den Zah­lungs­ver­ein­ba­run­gen sind auf Anfra­ge mög­lich, bedür­fen aber in jedem Fall der Schrift­form.

b)      Lebens­be­ra­tung: Das Hono­rar für die jewei­li­ge Leis­tung wird unmit­tel­bar bei der Behand­lung in bar fäl­lig. Der Leis­tungs­er­brin­ger behält sich das Recht vor, ohne Anga­ben von Grün­den auf Vor­aus­zah­lung zu bestehen. Alle ande­ren Ver­ein­ba­run­gen bedür­fen der aus­drück­li­chen vor­he­ri­gen Abspra­che.

c)      Anspruch auf Zah­lung in der Lebens­be­ra­tung: Ob oder wie schnell eine Rück­füh­rung oder eine ande­re Hyp­no­se-Anwen­dung gelingt oder wirkt, hängt u.a. immer auch von den indi­vi­du­el­len Vor­aus­set­zun­gen des Ein­zel­nen ab. Da der Zeit- und Arbeits­auf­wand der erbrach­ten Leis­tung in jedem Fall der glei­che ist, ist die Hono­rar in jedem Fall zu ent­rich­ten, auch wenn sich der erwünsch­te Erfolg mög­li­cher­wei­se nicht so wie erwar­tet ein­stellt.

7)      Kon­to­ver­bin­dung:

Kon­to­in­ha­ber:
Edel­gard Chris­ti­na Bau­mann

IBAN:
DE62 3004 0000 0715 1707 00

BIC: cobad­ef­fxxx

Bank­na­me:
Com­merz­bank Düs­sel­dorf

Betreff:
SEMINAR mit DATUM / Ihren NAMEN

 

8)      Leis­tun­gen Semi­na­re: 

Im Semi­nar­preis sind, soweit nicht anders ver­ein­bart, fol­gen­de Leis­tun­gen ent­hal­ten: – Mode­ra­ti­on und Durch­füh­rung der Semi­nar­in­hal­te und Übungs­ein­hei­ten – Zer­ti­fi­kat für die Semi­nar­teil­nah­me – Semi­nar­be­glei­ten­de Unter­la­gen – Pau­sen­ge­trän­ke und Gebäck in den Kaf­fee­pau­sen (Haupt­mahl­zei­ten sind selbst zu orga­ni­sie­ren) Anrei­sen, Über­nach­tun­gen und Ver­pfle­gun­gen, die nicht expli­zit im Semi­nar­an­ge­bot auf­ge­führt sind, sind selbst zu orga­ni­sie­ren und zu bezah­len.

9)      Teil­nah­me­vor­aus­set­zun­gen Semi­na­re und Lebens­be­ra­tung:

a)      Min­dest­al­ter 18 Jah­re oder bei Min­der­jäh­ri­gen die schrift­li­che Ein­wil­li­gung bei­der Erzie­hungs­be­rech­tig­ten.

b)      Kei­ne aku­ten psy­chi­schen oder kör­per­li­chen Erkran­kun­gen oder Kri­sen, die gegen eine Anwen­dung von Hyp­no­se oder ande­rer im jewei­li­gen Semi­nar gelehr­ten Tech­ni­ken und Metho­den spre­chen (sie­he Kon­tra­in­di­ka­tio­nen).

c)      Kei­ne ein­schlä­gi­gen Vor­stra­fen in Bezug auf The­ra­pie / Heil­be­hand­lun­gen / Lebens­be­ra­tungs­an­wen­dun­gen, kei­ne lau­fen­den Gerichts­ver­fah­ren zu die­sen The­men

d)      Bei erkenn­ba­ren gesund­heit­li­chen Pro­ble­men ist der Ver­an­stal­ter berech­tigt, den betref­fen­den Teil­neh­mer von der Semi­nar-Ver­an­stal­tung aus­zu­schlie­ßen. Die Teil­nah­me­ge­bühr wird nicht erstat­tet.

e)      Der Teil­neh­mer ver­hält sich ver­trags­wid­rig, wenn er unge­ach­tet einer münd­li­chen Abmah­nung die Semi­nar-Ver­an­stal­tung nach­hal­tig stört oder wenn er sich in erheb­li­chem Maße ent­ge­gen der guten Sit­ten ver­hält, so dass ein rei­bungs­lo­ser Ablauf der Ver­an­stal­tung nicht gewähr­leis­tet wer­den kann. In die­sem Fall behält sich der Ver­an­stal­ter vor, den Teil­neh­mer von der Ver­an­stal­tung aus­zu­schlie­ßen. Die Teil­nah­me­ge­bühr wird in die­sem Fall nicht erstat­tet.

10)  Teil­neh­mer­zahl Semi­na­re:

Die Semi­na­re wer­den als Ein­zel­se­mi­nar oder als Grup­pen­se­mi­nar ab zwei Teil­neh­mern durch­ge­führt. Die maxi­ma­le Teil­neh­mer­zahl liegt bei sie­ben Per­so­nen. Wäh­rend der Coro­na­pan­de­mie wird die Teil­neh­mer­zahl den jeweils gel­ten­den Coro­na Regeln ange­passt.

11)  Kurs­zei­ten Semi­na­re:

Die Kurs­zei­ten wer­den mit der Anmel­de­be­stä­ti­gung mit­ge­teilt. Je nach Teil­neh­mer­zahl lie­gen die Kurs­zei­ten zwi­schen 09.30 und 16:00/17:15 Uhr. Dau­er und Pau­sen­zei­ten vari­ie­ren je nach Teil­neh­mer­zahl und prak­ti­schen Übungs­ver­lauf.

12)  Semi­nar­ort:

Die Semi­na­re fin­den in der Regel in Kaarst statt. Die Anschrift der Ver­an­stal­tung ist der Semi­nar­be­stä­ti­gung zu ent­neh­men. Soll­te eine Ver­an­stal­tung auf ande­re Räum­lich­kei­ten ver­legt wer­den müs­sen, erhält der Teil­neh­mer recht­zei­tig Nach­richt.

13)  Bild – und Ton­auf­zeich­nun­gen:

Bild- oder Ton­auf­zeich­nun­gen durch den Teil­neh­mer im Rah­men der Semi­nar-Ver­an­stal­tung und/oder aller Ein­zel-Bera­tun­gen sind unter­sagt. Zuwi­der­hand­lun­gen füh­ren zum sofor­ti­gen Aus­schluss von der jewei­li­gen Ver­an­stal­tung und ggf. zu ent­spre­chen­den Schadens­­ersatz­­forderungen.

14)  Kurs­un­ter­la­gen Semi­na­re:

Als Kurs­un­ter­la­gen wer­den urhe­ber­recht­lich geschütz­te Tex­te aus­ge­ge­ben. Die Kurs­un­ter­la­gen sind daher aus­schließ­lich zur per­sön­li­chen Ver­wen­dung bestimmt. Jeg­li­che Ver­viel­fäl­ti­gung, Nach­druck oder Über­set­zung und Wei­ter­ga­be an Drit­te ohne aus­drück­li­che Zustim­mung, auch von Tei­len der Unter­la­gen, sind nicht gestat­tet und bedeu­ten eine Urhe­ber­rechts­ver­let­zung, die zivil­recht­lich ver­folgt wird.

15)  Ter­mi­ne Lebens­be­ra­tung:

Alle Ter­mi­ne fin­den nach vor­he­ri­ger Ter­min­ver­ein­ba­rung statt und wer­den ver­bind­lich reser­viert.

16)  Leis­tungs­um­fang Lebens­be­ra­tung:

In wel­chem Umfang die ent­spre­chen­de Lebens­be­ra­tung erfor­der­lich ist, um eine gewünsch­te Ver­än­de­rung oder ein gesetz­tes per­sön­li­ches Ziel zu errei­chen, hängt jeweils vom Ein­zel­fall ab. Eine vor­he­ri­ge Pro­gno­se über Anzahl der erfor­der­li­chen Sit­zun­gen ist nicht mög­lich. In der Regel gilt, dass bei Hyp­no­se­ver­fah­ren weni­ger Sit­zun­gen als bei her­kömm­li­chen the­ra­peu­ti­schen Ver­fah­ren benö­tigt wer­den. Daher zählt die Hyp­no­se zu den schnell wir­ken­den Ver­fah­ren.

17)  Ableh­nung von Hyp­no­se-Anwen­dun­gen:

Der Ver­an­stal­ter behält sich das Recht vor, ohne Anga­ben von Grün­den ein Hyp­no­se-Sit­zung abzu­leh­nen oder auch eine lau­fen­de Lebens­be­ra­tungs­leis­tung abzu­bre­chen. Mög­li­che Ursa­chen könn­ten vor­lie­gen­de Kon­tra­in­di­ka­tio­nen sein, die dem Leis­tungs­er­brin­ger vor­ab nicht mit­ge­teilt wur­den.

18)  Stor­nie­run­gen:

a)      Stor­nie­run­gen Semi­na­re: Eine Stor­nie­rung durch den Kun­den ist bis 14 Tage vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn kos­ten­los mög­lich. Bei spä­te­rer Stor­nie­rung oder Nicht­er­schei­nen ist eine 50%-ige Aus­fall­ent­schä­di­gung zzgl. UST fäl­lig. Stor­nie­run­gen müs­sen schrift­lich erfol­gen. Der Ein­gang der Stor­nie­rung wird schrift­lich bestä­tigt. Nicht durch den Ver­an­stal­ter bestä­tig­te Stor­nie­run­gen sind unwirk­sam. Für die Frist gilt das Datum des Post­stem­pels bzw. das Absen­de­da­tum. Der Kun­de ist berech­tigt, einen Ersatz­teil­neh­mer zu stel­len, für den o.a. Bedin­gun­gen gel­ten. Alle Stor­nie­run­gen und Son­der-Abspra­chen bedür­fen aber in jedem Fall der Schrift­form.

b)      Ter­min­ab­sa­gen oder Nicht­wahr­neh­mung eines Lebens­be­ra­tungs­ter­mins: Alle ver­ein­bar­ten Ter­mi­ne sind für Sie per­sön­lich reser­viert und kön­nen in der Regel nicht kurz­fris­tig ander­wei­tig ver­ge­ben wer­den. Ter­min­ab­sa­gen müs­sen min­des­tens 24 Std. vor­her tele­fo­nisch oder schrift­lich rück­be­stä­tigt abge­sagt wer­den.

Bei Nicht­ein­hal­tung der 24 Stun­den-Frist, wird das ver­ein­bar­te Hono­rar in vol­ler Höhe fäl­lig.

19)  Aus­fall der Ver­an­stal­tung:

Soll­ten die Ver­an­stal­tung aus wich­ti­gen Grün­den durch den Ver­an­stal­ter abge­sagt wer­den, besteht Anspruch auf vol­le Rück­erstat­tung der Teil­nah­me­ge­bühr oder wahl­wei­se eine Gut­schrift für das gebuch­te Semi­nar, die inner­halb eines Zeit­raums von sechs Mona­ten ein­zu­lö­sen ist. Ansprü­che dar­über hin­aus bestehen nicht. Bei Aus­fall eines Semi­nars durch Krank­heit des Ver­an­stal­ters, bei zu gerin­ger Teil­neh­mer­zahl sowie durch den Ver­an­stal­ter nicht zu ver­tre­ten­de Aus­fäl­le oder höhe­rer Gewalt besteht kein Anspruch auf die Durch­füh­rung des Semi­nars. Für Schä­den und Kos­ten inklu­si­ve Ver­dienst­aus­fall, ent­gan­ge­nen Gewinn oder Ansprü­che Drit­ter, Rei­se­kos­ten, Fol­ge- und Ver­mö­gens­schä­den jeder Art wird kei­ner­lei Haf­tung über­nom­men. Der Ver­an­stal­ter behält sich das Recht vor, die gesam­te Ver­an­stal­tung oder ein­zel­ne Tei­le räum­lich und / oder zeit­lich zu ver­le­gen, zu ändern oder auch kurz­fris­tig abzu­sa­gen.

20)  Gewähr­leis­tung und Ände­rungs­vor­be­halt:

Dem Teil­neh­mer ste­hen Ansprü­che auf Her­ab­set­zung der Ver­gü­tung oder Rück­tritt vom Ver­trag erst dann zu, wenn Nach­bes­se­rung in ange­mes­se­ner Frist durch den Ver­an­stal­ter nicht geleis­tet wer­den oder die Nach­er­fül­lung sonst geschei­tert ist.  Die Gewähr­leis­tung rich­tet sich, soweit vor- und nach­ste­hend kei­ne ander­wei­ti­gen Rege­lun­gen getrof­fen sind, nach den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen.

21)  Der Ver­an­stal­ter schließt sei­ne Haf­tung für die Kor­rekt­heit, Aktua­li­tät, Voll­stän­dig­keit und Qua­li­tät der Inhal­te sei­ner Ver­an­stal­tun­gen und Leis­tun­gen aus. Der Ver­an­stal­ter behält sich vor, not­wen­di­ge inhalt­li­che und/oder orga­ni­sa­to­ri­sche Ände­run­gen vor oder wäh­rend der Ver­an­stal­tung vor­zu­neh­men, soweit die­se den Gesamt­cha­rak­ter der Ver­an­stal­tung nicht wesent­lich ändern.

22)  Der Ver­an­stal­ter haf­tet gleich aus wel­chem Rechts­grund für Scha­dens­er­satz­an­sprü­che – ins­be­son­de­re aus uner­laub­ter Hand­lung, Orga­ni­sa­ti­ons­ver­schul­den, Ver­schul­den bei Ver­trags­ab­schluss oder etwa­igen ande­ren ver­schul­dens­ab­hän­gi­gen Ansprü­chen aus Pflicht­ver­let­zun­gen – nur, soweit sie auf dem Ver­schul­dens­maß­stab Vor­satz oder gro­be Fahr­läs­sig­keit beru­hen oder der Scha­den auf einer Ver­let­zung ver­trags­we­sent­li­cher Pflich­ten, deren Erfül­lung die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Ver­trags über­haupt erst ermög­li­chen und auf deren Ein­hal­tung der Teil­neh­mer  regel­mä­ßig ver­trau­en darf oder Ansprü­chen nach §§ 1, 4 des Pro­dukt­haf­tungs­ge­set­zes beruht. Sämt­li­che Haf­tungs­aus­schlüs­se gel­ten nicht bei Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit, sowie im Fall der Über­nah­me einer Beschaf­fen­heits­ga­ran­tie oder des arg­lis­ti­gen Ver­schwei­gens eines Man­gels i.S.v. § 444 BGB. In die­sen Fäl­len erfolgt die Haf­tung auch bei ein­fa­cher Fahr­läs­sig­keit. Soweit die Haf­tung vor­ste­hend gere­gelt ist, gilt dies auch für die Arbeit­neh­mer, Mit­ar­bei­ter, Ver­tre­ter und Erfül­lungs­ge­hil­fen des Ver­an­stal­ters.

23)  Für Gegen­stän­de die in die Beratungen/Sitzungen oder Semi­na­re mit­ge­nom­men wer­den oder für sons­ti­ge unmit­tel­ba­re Schä­den und Kos­ten inklu­si­ve Ver­dienst­aus­fall, ent­gan­ge­nen Gewinn oder Ansprü­che Drit­ter, Daten­ver­lust, Rei­se­kos­ten, Fol­ge- und Ver­mö­gens­schä­den jeder Art über­nimmt der Ver­an­stal­ter kei­ner­lei Haf­tung.

24)  Daten­schutz:

Der Ver­an­stal­ter ver­pflich­tet sich, alle im Zusam­men­hang mit der Teil­nah­me an einem Semi­nar erhal­te­nen Infor­ma­tio­nen und Daten ver­trau­lich zu behan­deln und Drit­ten nicht zugäng­lich zu machen. Die­se Ver­pflich­tung erstreckt sich auch über die Been­di­gung der Teil­nah­me an einem Semi­nar hin­aus.

25)  Schluss­be­stim­mun­gen:

Für die­sen Ver­trag und des­sen Durch­füh­rung gilt aus­schließ­lich das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Gerichts­stand für Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit dem Ver­an­stal­ter ist der Sitz des Ver­an­stal­ters. Soll­ten eine oder meh­re­re Klau­seln die­ser AGB unwirk­sam sein oder wer­den oder soll­te der Ver­trag eine Rege­lungs­lü­cke ent­hal­ten, bleibt die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen unbe­rührt. An Stel­le der unwirk­sa­men oder feh­len­den Bestim­mun­gen tre­ten die jewei­li­gen gesetz­li­chen Rege­lun­gen. Erfül­lungs­ort ist Kaarst.

WIDERRUFSBELEHRUNG

Wider­rufs­recht

Sie haben das Recht, bin­nen vier­zehn Tagen ohne Anga­be von Gründen die­sen Ver­trag zu wider­ru­fen. Die Wider­rufs­frist beträgt vier­zehn Tage ab dem Tag des Ver­trags­ab­schlus­ses.

Um Ihr Wider­rufs­recht auszuüben, müssen Sie uns (Meta­mor­pho­sic,  Inha­be­rin Edel­gard Chris­ti­na Bau­mann, Nie­der­d­on­ker Str. 40, 41564 Kaarst, Tele­fon: 0049(0)1704141357 ; E‑Mail: ebc@​metamorphosic.​de) mit­tels einer ein­deu­ti­gen Erklärung (z.B. ein mit der Post ver­sand­ter Brief oder E‑Mail) über Ihren Ent­schluss, die­sen Ver­trag zu wider­ru­fen, infor­mie­ren. Sie können dafür das beigefügte Mus­ter- Wider­rufs­for­mu­lar ver­wen­den, das jedoch nicht vor­ge­schrie­ben ist.

Zur Wah­rung der Wider­rufs­frist reicht es aus, dass Sie die Mit­tei­lung über die Ausübung des Wider­rufs­rechts vor Ablauf der Wider­rufs­frist abzu­sen­den.

Fol­gen des Wider­rufs

Wenn Sie die­sen Ver­trag wider­ru­fen, haben wir Ihnen alle Zah­lun­gen, die wir von Ihnen erhal­ten haben, ein­schließ­lich der Lie­fer­kos­ten (mit Aus­nah­me der zusätzlichen Kos­ten, die sich dar­aus erge­ben, dass Sie eine ande­re Art der Lie­fe­rung als die von uns ange­bo­te­ne, günstigste Stan­dard­lie­fe­rung gewählt haben), unverzüglich und spätestens bin­nen vier­zehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mit­tei­lung über Ihren Wider­ruf die­ses Ver­trags bei uns ein­ge­gan­gen ist. Für die­se Rückzahlung ver­wen­den wir das­sel­be Zah­lungs­mit­tel, das Sie bei der ursprünglichen Trans­ak­ti­on ein­ge­setzt haben, es sei denn, mit Ihnen wur­de ausdrücklich etwas ande­res ver­ein­bart; in kei­nem Fall wer­den Ihnen wegen die­ser Rückzahlung Ent­gel­te berech­net.

Haben Sie ver­langt, dass die Dienst­leis­tun­gen während der Wider­rufs­frist begin­nen soll, so haben Sie uns einen ange­mes­se­nen Betrag zu zah­len, der dem Anteil der bis zu dem Zeit­punkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Wider­rufs­rechts hin­sicht­lich die­ses Ver­trags unter­rich­ten, bereits erbrach­ten Dienst­leis­tun­gen im Ver­gleich zum Gesamt­um­fang der im Ver­trag vor­ge­se­he­nen Dienst­leis­tun­gen ent­spricht.

 

Mus­ter Wider­rufs­for­mu­lar

(Wenn Sie den Ver­trag wider­ru­fen wol­len, dann fül­len Sie bit­te die­ses For­mu­lar aus und sen­den Sie es zurück.)

Meta­mor­pho­sic,  Inha­be­rin Edel­gard Chris­ti­na Bau­mann, Nie­der­d­on­ker Str. 40, 41564 Kaarst, Tele­fon: 0049(0)1704141357 ; E‑Mail: ebc@​metamorphosic.​de

Hier­mit widerrufen(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abge­schlos­se­nen Ver­trag über die Erbrin­gung der fol­gen­den Dienst­leis­tung

Ver­an­stal­tung:

bestellt am    ……………

Name des/der Verbraucher(s)

Unter­schrift des Verbraucher(s) (nur bei Mit­tei­lung auf Papier)

Datum

(*) Unzu­tref­fen­des strei­chen